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Förderrichtlinien

Die Förderrichtlinien beschreiben die Möglichkeiten, wie kulturelle Institutionen, Veranstalter, Kunst- und Kulturschaffende Unterstützung durch die Stadt Mellingen erhalten können.

Die Kulturkommission Mellingen entscheidet jeweils an drei Terminen im Jahr:

1. Februar
1. Juni
1. Oktober

Die Gesuche müssen jeweils bis spätestens am 15. des Vormonates beim Kultursekretariat c/o Stadtkanzlei Mellingen (E-Mail) eingereicht werden.
Gesuche ab Fr. 2'000.-- für das kommende Budget müssen bis zum 30. April des Vorjahres eingereicht werden.
Nach den Sitzungen der Kulturkommission erfolgt eine Information an die Gesuchsteller und die Öffentlichkeit.


Kulturförderrichtlinien.pdf [pdf, 516 KB]