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Steuerbezug (Inkasso)

Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist die Abteilung Steuern zuständig.

Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen ein Gesuch um Ratenzahlung zu stellen. Der Verzugszins bleibt auch bei einer Stundung oder bei Ratenzahlungen bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.